In der kommenden Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport am 21.01.2021 (bis auf Weiteres vertagt) wird unter dem Tagesordnungspunkt 7 die Geschäftsordnung für das neu zu gründende Kuratorium zur Offenen Ganztagsschule (OGTS) beraten.
Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 17.12.2020 wurde die Einrichtung eines Kuratoriums, bestehend aus Vertreter*innen der Politik, der Schulen und der Verwaltung, zur Koordinierung und Evaluierung der Zusammenarbeit mit den Johannitern als Träger der OGTS mit großer Mehrheit beschlossen.
In der jetzt vorliegenden Beschlussvorlage sieht die Geschäftsordnung jedoch vor, dass dieses Gremium unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagen soll, “… es sei denn, dass das Kuratorium allgemein oder im Einzelfall anders entscheidet.”
Dies widerspricht unserem Verständnis einer offenen und transparenten politischen Entscheidungsfindung und der angemessenen Berücksichtigung der Interessen der Barmstedter Bürgerinnen und Bürger. Das Prinzip der Öffentlichkeit sollte in allen kommunalpolitischen Gremien stets die Regel, die Nicht-Öffentlichkeit die Ausnahme sein.
Wir stellen daher den Antrag, die Kuratoriumssitzungen generell öffentlich abzuhalten und im Einzelfall über den Ausschluss der Öffentlichkeit abzustimmen.
Unser Antrag im Wortlaut:
Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport beschließt, §7 (Öffentlichkeit) der Geschäftsordnung für das Kuratorium der Offenen Ganztagsschule wie folgt zu fassen:
„Die Sitzungen des Kuratoriums sind grundsätzlich öffentlich. Die Behandlung von Tagesordnungspunkten unter Ausschluss der Öffentlichkeit ist im Einzelfall und mit 2/3-Mehrheit zu beschließen.“
Begründung:
Im Entwurf der Geschäftsordnung für das Kuratorium der Offenen Ganztagsschule ist gemäß §7 ein grundsätzlicher Ausschluss der Öffentlichkeit vorgesehen.
Dies widerspricht unserem Verständnis einer offenen und transparenten politischen Entscheidungsfindung und der angemessenen Berücksichtigung der Interessen der Barmstedter Bürgerinnen und Bürger. Das Prinzip der Öffentlichkeit sollte in allen kommunalpolitischen Gremien stets die Regel, die Nicht-Öffentlichkeit die Ausnahme sein.
Für die notwendige Anpassung des Kooperationsvertrags mit den Johannitern wurde von Herrn Küpper bereits am 28.12.2020 per Mail ein entsprechender Vorschlag unterbreitet.
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