Wie konnten vertrauliche Informationen aus der Stadtvertretung an die Öffentlichkeit gelangen?
In der Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt am Donnerstag, den 14.05.2020 um 19 Uhr, sollte eigentlich als einziger nichtöffentlicher Tagesordnungspunkt die Vertragsangelegenheit mit der C 319 IT GmbH behandelt werden.
Keine 48 Stunden später waren im Lokalteil Pinneberg des Hamburger Abendblatts unter der Überschrift „Barmstedts Stadtwerke-Chef hört auf“ streng vertrauliche Informationen darüber, dass Werkleiter Fred Freyermuth um Auflösung seines Dienstvertrages gebeten haben soll und die Tatsache, dass in der Vertragsangelegenheit C319 IT GmbH seitens der Stadt Berufung eingelegt werden soll, an die Öffentlichkeit gelangt. Die Mitteilung Freyermuths erging offensichtlich kurzfristig im Rahmen des nichtöffentlichen Teils der oben genannten Sitzung.
Wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragen uns: Wie kann es sein, dass mutmaßlich geheime Informationen ihren Weg in die Presse fanden? Wie ernst nehmen Barmstedts Stadtvertreter*innen ihre Pflicht zur Verschwiegenheit? Und wie steht es um eine zeitnahe Aufklärung dieser Vorgänge?
Gemäß §21 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein sind ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger, also auch die Barmstedter Stadtvertreter*innen, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Über diese Verpflichtung wird jede*r Amts- und Mandatsträger*in mit Übernahme des Amts oder Mandats belehrt. Dieser Vorgang wird zudem aktenkundig gemacht.
Die nichtöffentliche Diskussion von Tagesordnungspunkten verpflichtet die Stadtvertreter*innen ausdrücklich zur Verschwiegenheit oder deutlicher gesagt: zur Geheimhaltung. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt, sondern ein expliziter Gesetzesverstoß, der gemäß §134 der Gemeindeordnung zumindest als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße, wenn nicht sogar als Straftatbestand gemäß Strafgesetzbuch, geahndet werden kann.
Zudem sieht §20 der Gemeindeordnung vor, dass Ehrenbeamtinnen und -beamte und ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger abberufen werden können, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt bei einer groben Pflichtverletzung der betroffenen Person vor.
Politiker*innen und Mandatsträger*innen haben ihr Amt gewissenhaft im Sinne der Bürgerinnen und Bürger auszuüben. Vertrauen in Ihr Handeln ist die Grundlage für jede politische Glaubwürdigkeit. Dieses wird durch derartige Vorgänge zutiefst erschüttert. Zudem ist noch nicht absehbar, welcher Schaden der Stadt, den Stadtwerken und dem Ansehen der Barmstedter Politik durch dieses Verhalten entsteht.
Wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verurteilen diese mutmaßlichen Fehltritte aufs Schärfste. Wir fordern im Interesse der Barmstedter Bürgerinnen und Bürger die umgehende Aufklärung und gegebenenfalls Ahndung dieser Vorgänge und fordern die daran beteiligten Barmstedter Parteien und Politiker*innen auf, sich schnellstmöglich zu diesen Vorgängen zu erklären und die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen.
Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
Leserbrief zur Absage des Auschusses Kultur, Schule & Sport
Mit Erstaunen habe ich den Artikel in der Barmstedter Zeitung vom 16.01.21 unter der Überschrift „CDU fordert Absage von Präsenz-Sitzungen“ zur Kenntnis genommen. Dem Beitrag ist zu entnehmen, dass die…
Weiterlesen »
OGTS: Für ein öffentliches Kuratorium
In der kommenden Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport am 21.01.2021 (bis auf Weiteres vertagt) wird unter dem Tagesordnungspunkt 7 die Geschäftsordnung für das neu zu gründende Kuratorium…
Weiterlesen »
Neue Busangebote für Barmstedt
Seit dem 13. Dezember gibt es ein Bürgerbusangebot für Barmstedt und Umgebung, das sich sehen lassen kann: Innerhalb Barmstedts hat die Bus-AG parteiübergreifend neue Haltestellen gesucht, die bisher nicht angefahren…
Weiterlesen »