Spaziergänger*innen und aufmerksame Barmstedter*innen werden sich verwundert die Augen gerieben haben: Im Neuen Weg steht seit einigen Wochen ein Trafohäuschen für das angrenzende Neubaugebiet an der ehemaligen Genossenschaftsmühle mitten im Knick.
Wir wollen wissen, wie es dazu kommen konnte, wann der der Knick bzw. der Redder seinen Schutzstatus verloren hat und welche Ausgleichsmaßnahmen für diesen Eingriff vorgenommen wurden.
Dazu hatten wir eine entsprechende Anfrage an die Verwaltung für den Bauausschuss am 03. Februar formuliert, der jedoch ausgefallen ist. Wir drängen nun auf eine Klärung in der nächsten Sitzung des Ausschusses am 02. März 2020.
Anfrage an den Bau- und Umweltausschuss der Stadt Barmstedt am 03. Februar 2020
Betreff: Trafostation auf dem Knick/Redder im Bebauungsplan Nr.55/Nappenhorn
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Prüfung des Rechtsstandes des Redders innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 55.
Begründung:
Im Dezember letzten Jahres wurde auf der südlichen Seite des Redders am Neuen Weg eine Trafostation errichtet. Auf der letzten Stadtvertretersitzung, am 17.12.2019 haben wir uns nach der rechtlichen Grundlage erkundigt (s. Protokoll). Laut Zeitungsbericht vom 21.12.2019 hat die UNB (Untere Naturschutzbehörde) des Kreises Pinneberg sich dahingehend geäußert, dass dort kein gesetzlicher Knickschutz besteht, der Bereich sei als öffentliche Grünfläche festgesetzt worden. In der 2. Änderung des B 55 wird in der Begründung der Bereich noch als Redder beschrieben. Dort wird nie eine Befreiung vom Schutzstatus thematisiert, in der Satzung des B-Plan Nr. 55 und der 1. Änderung zum B-Plan Nr. 55 wird der Knick noch als solcher beschrieben.
Dazu unsere Fragen:
- Wurde der Redder aus dem Schutzstatus des § 21 LNatSchG entwidmet?
- Wenn ja, wer hat es veranlasst und wann?
- Wurde Ausgleich für den entwidmeten Redder festgesetzt? Eine Entwidmung ist gleichzusetzen mit einer Entfernung
- Wo wurde die Ausgleichsmaßnahme umgesetzt?
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